Wir erstellen und registrieren Ihr Bauwerksbuch in Wien –
rechtssicher, effizient und professionell.
Für Gebäude, welche vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, muss gemäß Wiener Bauordnung §128a (3) ein Bauwerksbuch erstellt
und bis spätestens 31. Dezember 2027 in der Bauwerksbuchdatenbank registriert werden. Weiters müssen bis zum 31. Dezember 2030 sämtliche Gebäude mit Errichtungsdatum vor dem 1. Jänner 1945 erfasst und rechtzeitig in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert werden.
(Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 m2.)
Im Zuge der Erstellung von Bauwerksbüchern für bestehende Gebäude ist auch eine Erstüberprüfung durchzuführen. Dabei sind all jene Bauteile zu befunden, bei denen im Falle einer Verschlechterung ihres Zustandes eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann. Ausgenommen sind jene Bauteile oder Anlagenteile, welche durch andere landes- oder bundesgesetzliche Vorschriften umfasst sind (z.B. Aufzug, BRE,…).
Einsichtnahme in den Bauakt der MA37 samt digitaler Aufnahme aller relevanten Akteninhalte
Objektbegehung zur Erstüberprüfung des Gebäudes durch befugten Ziviltechniker
Erstellung des Bauwerksbuches gemäß Wiener Bauordnung §128a samt Verzeichnis aktueller Baugebrechen und Plan zu deren Behebung
Registrierung des Bauwerksbuches in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien (inkl. Erstellbestätigung des Verfassers, sowie Bestätigung über die erstmalige Überprüfung des Gebäudes)
Registrierung bis 31. Dezember 2027
Registrierung bis 31. Dezember 2030
Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Kontaktieren Sie uns rechtzeitig,
damit Ihr Bauwerksbuch fristgerecht und gesetzeskonform erstellt
und in der Datenbank der Stadt Wien registriert werden kann.