Das Bauwerksbuch für Bestandsgebäude in Wien -
gesetzlich verpflichtend,
fristgerecht registriert.

Wir erstellen und registrieren Ihr Bauwerksbuch in Wien –
rechtssicher, effizient und professionell.

kontakt@bauwerksbuch.haus

Die neue gesetzliche Verpflichtung
für Eigentümer und Verwalter

Für Gebäude, welche vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, muss gemäß Wiener Bauordnung §128a (3) ein Bauwerksbuch erstellt
und bis spätestens 31. Dezember 2027 in der Bauwerksbuchdatenbank registriert werden. Weiters müssen bis zum 31. Dezember 2030 sämtliche Gebäude mit Errichtungsdatum vor dem 1. Jänner 1945 erfasst und rechtzeitig in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert werden. (Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind nur Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 m2.)


Im Zuge der Erstellung von Bauwerksbüchern für bestehende Gebäude ist auch eine Erstüberprüfung durchzuführen. Dabei sind all jene Bauteile zu befunden, bei denen im Falle einer Verschlechterung ihres Zustandes eine Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit von Menschen ausgehen kann. Ausgenommen sind jene Bauteile oder Anlagenteile, welche durch andere landes- oder bundesgesetzliche Vorschriften umfasst sind (z.B. Aufzug, BRE,…).

Unsere Gesamtleistung

Digitalisierung Bauakt

Einsichtnahme in den Bauakt der MA37 samt digitaler Aufnahme aller relevanten Akteninhalte

Objektbegehung

Objektbegehung zur Erstüberprüfung des Gebäudes durch befugten Ziviltechniker


Bauwerksbuch

Erstellung des Bauwerksbuches gemäß Wiener Bauordnung §128a samt Verzeichnis aktueller Baugebrechen und Plan zu deren Behebung

Registrierung

Registrierung des Bauwerksbuches in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien (inkl. Erstellbestätigung des Verfassers, sowie Bestätigung über die erstmalige Überprüfung des Gebäudes)

Fristen und Zuständigkeiten

Innerhalb der kommenden 2 Jahre (bis 31. Dezember 2027) müssen in Wien rd. 14.000 Zinshäuser, rd. 17.000 Einfamilienhäuser und rd. 3.500 Nichtwohngebäude mit Errichtungsdatum vor dem 1. Jänner 1919 erfasst und rechtzeitig in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert werden.
Weiters müssen bis zum 31. Dezember 2030 sämtliche Gebäude (>50m2) mit Errichtungsdatum vor dem 1. Jänner 1945 erfasst und rechtzeitig in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien registriert werden.


Wer ist Verantwortlich?

Gemäß § 128a Abs. 3 der Wiener Bauordnung sind Eigentümer:innen für die Erstellung und Führung des Bauwerksbuches verantwortlich.
Gemäß § 128a Abs. 5 der Wiener Bauordnung ist für fremdverwaltete Gebäude die Hausverwaltung für die Führung des Bauwerksbuches verantwortlich.



Errichtungsdatum vor 01.01.1919

Registrierung bis 31. Dezember 2027

Errichtungsdatum vor 01.01.1945

Registrierung bis 31. Dezember 2030




Kontaktieren Sie uns jetzt

Für weitere Informationen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit Ihr Bauwerksbuch fristgerecht und gesetzeskonform erstellt
und in der Datenbank der Stadt Wien registriert werden kann.


kontakt@bauwerksbuch.haus
0699 1920 52 62
Architekt Dipl.-Ing. René Graf